Fahrzeuge aus dem EU-Ausland in Deutschland fahren

Egal aus welchem EU Land, jeder EU Bürger kann innerhalb der EU problemlos arbeiten, wo er will. Man kann seine Staatsbürgerschaft behalten und trotzdem in einem anderen Land arbeiten und wohnen und das ohne großen Bürokratieaufwand. Wohnung oder Haus suchen, seine Arbeit beginnen oder eine Firma gründen. Ob Hausrat oder Fahrzeuge bzw. Anhänger alles kann ebenfalls mit umziehen, ebenfalls problemlos.

Gibt es mit dem Auto Probleme, wenn dieses in einem anderen EU Land zugelassen ist?
Erst einmal nein, eine Rolle spielt die Zeit und der Grund, wie lange das Fahrzeug in Deutschland gefahren wird.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Oldtimer, Anhänger oder ein herkömmliches Fahrzeug handelt.

Ab wann muss ein Fahrzeug nach deutschem Recht zugelassen werden?

Hat der Halter seinen Wohnsitz in der BRD und nutzt sein Fahrzeug hauptsächlich im Inland, muss dieses nach einem Jahr in Deutschland zugelassen werden, wenn voraussichtlich eine vorübergehend Nutzung über ein Jahr besteht. Ist ein regelmäßiger Standort im Inland begründet (länger als ein Jahr) ist das Fahrzeug unverzüglich anzumelden.

Ein teilweises Fahren in Deutschland und dem Herkunftsland entfällt ebenfalls, da der Halter seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Wann muss ein Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen werden?

Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr
Dies regelt der § 20 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr), zum Beispiel:

  • Durchreise
  • begrenzte Arbeit
  • Urlaub
  • Sportveranstaltungen
  • Besuche

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

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